Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für
Wer beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, bekommt unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen - auch wenn er eigentlich Vorfahrt hätte. Zudem sind hohe Bußgelder möglich.
mid Groß-Gerau - Trotz aller technischer Unterstützung sollte man beim Rückfahrtsfahren besonders vorsichtig sein. 9310613 / pixabay.com
Wer beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, bekommt unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen - auch wenn er eigentlich Vorfahrt hätte. Zudem sind hohe Bußgelder möglich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Die Straßenverkehrsordnung (STVO) unterscheidet zwischen Rückwärtsfahren und Zurücksetzen: Im fließenden Verkehr fährt man rückwärts, beim Einparken setzt man zurück. Beim Rückwärtsfahren verlangt die STVO besondere Vorsicht. Man sollte die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten, ständig bremsbereit sein und auf die toten Winkel achten. Kameras und Parksensoren helfen, den Abstand beim Rückwärtsfahren besser einzuschätzen. Autofahrende sollten sich jedoch nicht nur auf die Technik verlassen.
"Andere Beteiligte im Straßenverkehr können eine plötzliche Richtungsänderung meist nicht absehen", erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Wem bei einem Unfall wie viel Schuld zugesprochen wird, hängt vom Einzelfall ab. "Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise wie schnell und weit die Beteiligten gefahren sind. Auch auf die Verkehrssituation kommt es an. Die Straßenverkehrsordnung verlangt von jedem, sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist", betont Richter.
Rückwärtsfahrende müssen zudem mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. "Auf Autobahnen ist das Rückwärtsfahren ausdrücklich verboten. Das Bußgeld ist höher und ein Punkt in Flensburg kommt hinzu. In grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fällen ist sogar mit Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Strafverfahren zu rechnen", sagt Richter.
Wer also die Ausfahrt verpasst, muss unbedingt bis zur nächsten weiterfahren.
Der Artikel "Vorsicht beim Rückwärtsfahren mit dem Auto" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Ratgeber, Rückwärtsfahren, StVO, Bußgeld, Autofahren, Verkehr" von "Solveig Grewe" am 28. Februar 2024 veröffentlicht.
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