Zu Pfingsten hohe Staugefahr
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Ab dem 1. März 2024 wird für Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs & Co. ein neues Versicherungskennzeichen benötigt.
mid Groß-Gerau - Ab dem 1. März 2024 wird für Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs & Co. ein neues Versicherungskennzeichen benötigt. neelam279 / pixabay.com
Ab dem 1. März 2024 wird für Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs & Co. ein neues Versicherungskennzeichen benötigt. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, wer jetzt tätig werden muss und was zum Saisonstart 2024 hinsichtlich des neuen Versicherungsnachweises zu beachten ist.
Anders als zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge wie Autos und Motorräder, die zum Verkehr zugelassen werden müssen und dann das sogenannte polizeiliche Kennzeichen erhalten, bedürfen andere Fahrzeugklassen keiner Zulassung, sind aber dennoch versicherungspflichtig. Sie dürfen nur auf öffentlichen Straßen genutzt werden, wenn entweder eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt oder eine Einzelabnahme erfolgt ist und dementsprechend durch die örtliche Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Für diese Fahrzeuge, zumeist Leichtkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge, muss stattdessen einmal jährlich als Versicherungsnachweis ein Versicherungskennzeichen gekauft werden. Ob ein Fahrzeug zulassungsfrei ist, hängt von dessen zulässiger Höchstgeschwindigkeit, dem Hubraum, der Leistung und der Bauform ab. Darunter fallen beispielsweise Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter aber auch Leichtkrafträder und Kleinkrafträder - wie S-Pedelecs aber auch Mofas, Mopeds und einige Motorroller sowie motorisierte Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h.
Versicherungskennzeichen sind immer ein Jahr gültig - ihre Gültigkeit endet Ende Februar. Im März jeden Jahres ist ein neues Kennzeichen in einer anderen Farbe erforderlich. Während im vergangenen Jahr schwarze Buchstaben und Ziffern verwendet wurden, sind sie in diesem Jahr blau und im nächsten Jahr grün.
Versicherungskennzeichen sind bei Versicherungen erhältlich, teils aber auch bei Banken. Bei Elektrokleinstfahrzeugen wird von einer Versicherungsplakette gesprochen, diese sind selbstklebend und deutlich kleiner als Versicherungskennzeichen. Das Kennzeichen oder die Plakette wird bei Abschluss einer einjährigen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt - entweder direkt nach Vertragsunterzeichnung vor Ort oder nach Online-Beantragung nach wenigen Tagen per Post.
Die Jahresgebühr ist abhängig von dem Fahrzeug sowie dem Alter des Fahrenden und wird in der Regel sofort fällig. Die für die Beantragung erforderlichen Angaben wie Hersteller, Baujahr, Fahrzeugidentifikationsnummer sowie Antriebsart sind in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu finden. Personen unter 18 Jahren benötigen für das Abschließen eines Versicherungsvertrages die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Der Artikel "Neues Versicherungsjahr für Motorroller & Co." wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Ratgeber, Versicherung, Roller, Pedelecs, E-Scooter" von "Jutta Bernhard" am 21. Februar 2024 veröffentlicht.
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