Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
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Allein die Vorstellung ist für viele Menschen ein Schock. Man ist mit dem Auto unterwegs und überfährt einen Hund oder eine Katze. Was ist bei einem solchen Unfall zu tun? Anders als beim Wildunfall begehen Autofahrer, die ein Haustier überfahren, keine Fahrerflucht.
Allein die Vorstellung ist für viele Menschen ein Schock. Man ist mit dem Auto unterwegs und überfährt einen Hund oder eine Katze. Was ist bei einem solchen Unfall zu tun? Anders als beim Wildunfall begehen Autofahrer, die ein Haustier überfahren, keine Fahrerflucht.
Auch wenn es vielleicht hart klingt, weisen Experten des Versicherungsunternehmens ARAG darauf hin, dass es bei einem Unfall mit einem Haustier um Sachbeschädigung gehen kann, da Tiere juristisch als Sache behandelt werden. Wer sich schon moralisch nicht in der Pflicht fühlt, anzuhalten, sollte es dennoch tun, weil man sich gemäß Tierschutzgesetz der Tierquälerei schuldig machen kann, wenn das überfahrene Tier noch lebt.
Dann sollte man die Unfallstelle absichern und die Polizei rufen. Dem Tier nähern muss sich der Fahrer nicht. Und die Experten warnen davor, sich beim Versuch, das verletzte Tier vor dem Verkehr zu sichern, selbst in Gefahr zu bringen.
Ist das Tier tot, ist man zwar nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen, sollte es aber dennoch tun, wenn man das Tier nicht selber bergen kann und es eine Gefahr für andere Fahrer darstellt. Wer so anständig ist, anhand des Tierhalsbandes den Besitzer ausfindig zu machen und zu informieren, muss später keine Entschädigungsansprüche fürchten. Sind durch den Unfall Schäden am Fahrzeug entstanden, haftet sogar der Tierbesitzer, so die Experten.
Der Artikel "Wenn Haustiere unter die Räder kommen" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Verkehrsunfälle, Tiere, Recht, Ratgeber" von "Ralf Loweg" am 7. Oktober 2019 veröffentlicht.
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