Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
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Die Ampel springt auf Gelb, und die Entscheidung wird in Sekundenbruchteilen getroffen: Schnell noch drüber huschen, wird schon gut gehen. Jeder Autofahrer kennt das. Und vielen dürfte es schon passiert sein, dass die Ampel dann doch rot war, als man sie passierte. Diese Verstöße zählen zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr. Und es ist kein Kavaliersdelikt.
Die Ampel springt auf Gelb, und die Entscheidung wird in Sekundenbruchteilen getroffen: Schnell noch drüber huschen, wird schon gut gehen. Jeder Autofahrer kennt das. Und vielen dürfte es schon passiert sein, dass die Ampel dann doch rot war, als man sie passierte. Diese Verstöße zählen zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr. Und es ist kein Kavaliersdelikt. Denn die Gefahr, dass dabei ein schwerer Unfall mit Verletzten oder Toten passiert, ist sehr hoch. "Die Gefahr steigt mit jeder Zehntelsekunde der Rotphase", berichtet die Automobil-Zeitschrift "Auto Straßenverkehr".
Die Strafen dafür sind entsprechend hart: Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Sachschaden gibt es ein Bußgeld von 360 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Erfasst wird ein Verstoß an der Haltelinie. Entscheidend ist, wann die Fahrzeugfront darüber fährt.
Die Legende, dass die Gelbphasen der Ampeln in jeder Stadt unterschiedlich lang sind, ist tatsächlich nur eine Legende, denn die Dauer ist gesetzlich geregelt. Sie hängt von der erlaubten Geschwindigkeit ab. Bei Tempo 50 beträgt sie drei, bei 70 km/h fünf Sekunden. Auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß ist die Strafe übrigens gleich recht hoch. Wer bei unter einer Sekunde über die rote Ampel fährt und erwischt wird, zahlt 90 Euro und kassiert einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Der Artikel "Kein Kavaliersdelikt: Wenn Autofahrer "Rot" sehen" wurde in der Rubrik NEWS mit dem Keywords "Straßenverkehr, Ampel" von "Andreas Reiners" am 16. November 2018 veröffentlicht.
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