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Ein paar Stunden Schlaf müssen doch reichen - denken viele Autofahrer nach einer feucht-fröhlichen (Karnevals-)Feier. Die Gefahren des Restalkohols vergessen sie einfach. Dabei kann es gravierende Konsequenzen haben, wenn sie in diesem Zustand in eine Kontrolle geraten oder sogar einen Unfall bauen.
Ein paar Stunden Schlaf müssen doch reichen - denken viele Autofahrer nach einer feucht-fröhlichen (Karnevals-)Feier. Die Gefahren des Restalkohols vergessen sie einfach. Dabei kann es gravierende Konsequenzen haben, wenn sie in diesem Zustand in eine Kontrolle geraten oder sogar einen Unfall bauen.
Wer bis Mitternacht Alkohol zu sich nimmt und mit 1,5 Promille ins Bett geht, hat beispielsweise um neun Uhr morgens immer noch 0,6 Promille. Das ist eindeutig viel zu viel, um Auto fahren zu dürfen: "Wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, muss mit einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen", heißt es beim ADAC.
Noch drastischer sind die Folgen, wenn die Polizei einen alkoholbedingten Fahrfehler wie zum Beispiel Schlangenlinien feststellt. Dann muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug gerechnet werden.
Der Artikel "Restalkohol: Die unterschätzte Gefahr" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Autofahren, Alkohol, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 6. Februar 2018 veröffentlicht.
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