Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
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Sollen Ersthelfer den Helm eines verunfallten Motorradfahrers abnehmen oder nicht? Diese Frage beschäftigte Motorrad- und Autofahrer immer wieder. So hält sich bis heute der Irrglaube, dass dies bei einem bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Motorradfahrer schlimme Folgen haben könne. Das Essener Institut für Zweiradsicherheit weist darauf hin, dass bereits seit Mitte der 1980er-Jahre unter Experten Einigkeit darüber besteht, dass der Helm abzunehmen ist.
Das Risiko bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als ein Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helms, stellt das IfZ klar. Trotzdem sollte der Helm natürlich immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden. Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen die vordere Helmseite komplett hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helms erforderlich, da nur so eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige stabile Seitenlage möglich sind.
Das Institut für Zweiradsicherheit hat bereits vor langer Zeit Helmaufkleber entwickelt, die Unfallhelfern zeigen, wie der jeweilige Kopfschutz zu öffnen ist. Sollte es dabei dennoch zu Komplikationen kommen, die zu viel Zeit kosten, sollte der Halteriemen nach Möglichkeit einfach durchgeschnitten werden. Nach einem Sturz soll ein Helm ohnehin nicht mehr benutzt werden.
Das richtige Verhalten am Unfallort hat das IfZ auch in einer Broschüre mit dem Titel ,,Das kleine Erste-Hilfe-Einmaleins" zusammengefasst. (ampnet/jri)
Der Artikel "Motorradunfall: Helm ab - ja oder nein?" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Motorradunfall, Helm, Institut für Zweiradsicherheit" von "ampnet" am 16. Mai 2017 veröffentlicht.
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