Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für
Wer sein Rad liebt, der schiebt. Fast jeder hat diesen Spruch schon mal gehört oder selbst von sich gegeben. Doch was hat es damit in der Praxis auf sich?
Wer sein Rad liebt, der schiebt. Fast jeder hat diesen Spruch schon mal gehört oder selbst von sich gegeben. Doch was hat es damit in der Praxis auf sich? Wer mit seinem Fahrrad einen Zebrastreifen überqueren will, hat in der Regel abzusteigen. Denn ein Fußgängerüberweg, der durch die Zebrastreifen-Markierung auf der Fahrbahn gekennzeichnet ist, richtet sich in erster Linie an Fußgänger.
So ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt: An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge den zu Fuß Gehenden, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten. Das bedeutet: Radler haben auf dem Überweg nur Vorrang, wenn sie absteigen und schieben und somit rechtlich betrachtet Fußgänger sind.
Und was ist mit den Radlern, die nicht aus dem Sattel steigen und den Zebrastreifen in voller Fahrt überqueren? "Verboten ist es nicht", sagt Josef Harrer, Pressesprecher des Auto- und Reiseclubs Deutschland e.V. (ARCD). Allerdings haben Radler dann keinen Vorrang und müssen die Straße überqueren, als wäre kein Zebrastreifen da, so der Experte. "Zudem müssen sie Fußgängern und Rollstuhlfahrern Vorrang gewähren."
Muss ein Autofahrer dennoch wegen eines fahrenden Radlers halten oder abbremsen, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig werden. Um Unsicherheiten auf allen Seiten zu vermeiden, steigen Radler am besten am Zebrastreifen ab und werden zu Fußgängern. Doch die Realität zeigt: Bei vielen Radlern kommt Risiko vor Rücksicht.
Der Artikel "Wenn der Radler zum Fußgänger wird" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Fahrrad, Radfahrer, Verkehrssicherheit, Ratgeber" von "Ralf Loweg" am 26. April 2017 veröffentlicht.
Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für
Erneut hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) die zur Abstimmung stehende Reform des Klimaschutz-Gesetzes
Skoda ergänzt das Motorenportfolio des neuen Superb um zwei Varianten: den Plug-in-Hybridantrieb mit mehr als 100
Ford Pro präsentiert für den vollelektrischen Ford E-Transit eine neue Modelloption, die den Transporter mit einer
Der aufgefrischte Peugeot E-Expert Kombi ist ab sofort in den Längen L2 und L3 bestellbar. Er kommt im neuen