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Durch diese hohle Rettungsgasse muss er kommen

Welcher Autofahrer kennt das nicht? Stau auf der Autobahn, drei Spuren verstopft und dann das: Von hinten kämpft sich ein Rettungswagen durchs Getümmel und die Frage lautet, wohin fahren, damit eine Rettungsgasse frei wird. Die Antwort ist ganz einfach.

Welcher Autofahrer kennt das nicht? Stau auf der Autobahn, drei Spuren verstopft und dann das: Von hinten kämpft sich ein Rettungswagen durchs Getümmel und die Frage lautet, wohin fahren, damit eine Rettungsgasse frei wird. Die Antwort ist ganz einfach.

Seit Anfang 2017 gibt es eine neue, einfache Regelung: Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Richtungs-Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Auf allen anderen Fahrstreifen orientieren sie sich nach rechts. Dann kann nichts mehr schiefgehen und die Einsatzkräfte werden - frei nach Schillers Wilhelm Tell - durch die hohle Rettungsgasse kommen.

Trotz dieser einfachen Regel sind viele Autofahrer verunsichert, wenn sie in eine Situation geraten, in der eine Rettungsgasse zu bilden ist. Die Aufklärungs-Kampagne "Wie war das noch mal?" des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und des VDSI (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit) soll Abhilfe schaffen. Immerhin kann ein Fehlverhalten wichtige, sogar lebenswichtige, Sekunden kosten. "Auf diesen Plakaten stellen wir typische Situationen vor, in denen viele Fahrerinnen und Fahrer nicht genau wissen, wie sie sich sicher und richtig verhalten sollen", sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner.

Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, gilt natürlich auch in Nachbarländern. Laut ADAC muss in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung eine Gasse gebildet werden. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. In der Schweiz gilt: Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. In Frankreich und Spanien muss Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit der Vorbeifahrt gegeben werden. In Italien und in den Niederlanden gibt es keine speziellen Vorschriften.

Der Artikel "Durch diese hohle Rettungsgasse muss er kommen" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Auto, Verkehrssicherheit, Unfall, Stau" von "Mirko Stepan" am 26. Januar 2017 veröffentlicht.

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