DVR Umfrage - Falsche Tricks gegen Sekundenschlaf

Eine oft unterschätzte Gefahr beim Autofahren ist der Sekundenschlaf. Autofahrer setzen dagegen oft auf die falschen Wachmacher.

Wer beim Autofahren müde wird, dem droht der Sekundenschlaf. Um gegen die Mattigkeit anzukämpfen, hat wohl jeder so seine eigenen Tricks. Viele Autofahrer in Deutschland setzen allerdings auf die falschen Methoden, wie der Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) in einer Umfrage mit 1.000 Beteiligten herausgefunden hat.
 
Die von den Umfrageteilnehmern am häufigsten genannte Wachmach-Methode ist das Öffnen eines Fensters. 60 Prozent der Befragten versuchen damit, das drohende Einnicken abzuwenden. 38 Prozent der Teilnehmer der Umfrage setzen auf Koffeinkonsum, also auf Kaffee und Energydrinks. 30 Prozent versuchen sich mit lauter Musik zu stimulieren. Bei den jüngeren Autofahrern setzen sogar mehr als die Hälfte auf die beiden letztgenannten Tricks.
 
Der DVR warnt allerdings, dass eben genau diese Klassiker gegen den Sekundenschlaf diesen nicht verhindern. Die sicherste Methode gegen ein kurzes Einnicken am Steuer ist demnach die Vorbeugung, denn nur wer sich ausgeschlafen ans Steuer setzt, bleibt auch lange am Steuer wach. Besonders anfällig für Sekundenschlaf ist man nach einer durchwachten Nacht. In den frühen Morgenstunden zwischen 4:00 und 7:00 Uhr fallen während einer monotonen Autobahnfahrt besonders leicht mal die Lider herab.
 
Wer Müdigkeit verspürt, fährt am besten für ein kurzes Nickerchen (10 bis 30 Minuten) auf einen Parkplatz. Da die Wirkung von Kaffee erst nach gut 30 Minuten einsetzt, trinkt man den Belebungstrank am besten direkt vor der kurzen Schlafpause. Wer nicht schlafen kann, sollte nicht allein auf Kaffee setzen, sondern sich vor allem körperlich ertüchtigen, um den Kreislauf in Schwung zu bringen. Auf längeren Touren gilt: alle zwei Stunden eine Pause machen.

Der Artikel "DVR Umfrage - Falsche Tricks gegen Sekundenschlaf" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "DVR Umfrage" von "Mario Hommen/SP-X" am 16. Januar 2017 veröffentlicht.

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