Neuer Nissan Interstar erstmals in Deutschland
Auf den Nissan Transportertagen 2024 in Mönchengladbach präsentiert Nissan den neuen Interstar erstmals in
Wohin mit dem Auto an Silvester? Garagen sind Mangelware in Schwabing, Kreuzberg oder auf der Sternschanze. Gerade da kracht's aber am heftigsten. Die gute Nachricht: Feuerwerkskörper hinterlassen kaum Spuren auf dem Lack. Dennoch hier Tipps vom TÜV Süde fürs Parken und Böllern.
Parken: Legales Feuerwerk versursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden. Völlig sicher vor Beschuss steht das Auto natürlich in einer Garage. Selbst Parken unter Bäumen bietet eine gewisse Sicherheit. Äste bremsen zurückkehrende Kracherreste. Eine Schneedecke über Blech und Scheiben ist ebenfalls von Vorteil. Besonders empfindliche Fahrzeuge wie beispielsweise Cabrios lassen sich mit einer Schutzhülle sichern. Notfalls hilft eine alte Decke.
Starten: Klar ist, dass das Dach oder andere Autoteile nie als Startplatz oder Abbrennstelle für Feuerwerk herhalten dürfen. Der heiße Funkenflug bei Start oder während des Abbrennens ist ungleich schädlicher als die Aufschläge ausgebrannter Teile.
Brennen: Brennende Autos durch Feuerwerk sind selten. Es ist sicher eine Unart, Böller unter Autos zu werfen. Doch um Tanks zum Explodieren zu bringen, ist deutlich mehr Zündenergie erforderlich als sie übliches Knallzeug liefern kann.
Spuren: Eine Feuerwerk-Landestelle erkennt man auf dem Lack oft an einer schwarz-braunen Verfärbung. Das sind Schmauchspuren, die sich in der Regel mit einer guten Lackpolitur rückstandsfrei beseitigen lassen. Keinesfalls sollte der Autofahrer es mit Verdünnung, anderen scharfen Reinigungsmitteln oder Werkzeugen versuchen. Verschwindet das Souvenir aus der Neujahrsnacht nicht mit Hilfe von Pflegemitteln, ist ein Autolackierer gefragt.
Schäden: Dellen, Sprünge in Scheiben oder Brandlöcher in Kunststoffteilen sind nicht so einfach zu beseitigen. Auch hier sollte eine Werkstatt zur Rate gezogen werden. Ein Anruf bei der Versicherung kann sich lohnen. Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand oder geht die Frontscheibe zu Bruch, springt die Teilkaskoversicherung ein. Sie deckt Brand- und Explosionsschäden sowie Glasbruch ab. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch herabfallende Raketen verbeult wird. Fotos des Schadens helfen bei der Abwicklung. (ampnet/Sm)
Der Artikel "Ratgeber: Raketen hinterlassen selten Kratzer" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Feuerwerk, Raketen, Böller, Tipps für Parken" von "ampnet" am 29. Dezember 2016 veröffentlicht.
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