Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn's kracht?
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Schlechte Nachrichten für Leasing-Unternehmen: Als Eigentümer von Lkw haften die Gesellschaften laut einem aktuellen Urteil für die angefallenen Mautkosten, falls deren Kunden insolvent gehen.
Schlechte Nachrichten für Leasing-Unternehmen: Als Eigentümer von Lkw haften die Gesellschaften laut einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln für die angefallenen Mautkosten, falls deren Kunden in die Insolvenz gehen (Az.:14 K 5253/14; 14 K 7119/14; 14 K 976/15; 14 K 1019/15).
Der Fall: Zwei Gesellschaften, die ihre Sattelzugmaschinen Speditionsunternehmen im Wege eines Leasings beziehungsweise eines Mietkaufs zur Verfügung gestellt hatten, klagten gegen eine Forderung des Bundesamts für Güterverkehr. Nach der Insolvenz der Speditionsunternehmen bestanden offene Mautforderungen, und die sollten nach Ansicht der Behörde von den Leasinggesellschaften beglichen werden. Denn in allen Fällen seien die Leasinggesellschaften zivilrechtliche Eigentümer der Sattelzugmaschinen, erklären ARAG-Experten.
Diese Auffassung bestätigten die Verwaltungsrichter: Nach dem Lkw-Mautgesetz sei der Eigentümer als potentieller Mautschuldner anzusehen. Eine Einschränkung, wonach nur Eigentümer mit einem Einfluss auf die konkrete Nutzung der Sattelzugmaschinen als Mautschuldner gelten sollen, lasse sich nach Auslegung des Gesetzes und seiner Historie nicht feststellen.
Der Artikel "Die Maut wird bezahlt - so oder so" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Lkw, Maut, Recht" von "Thomas Schneider" am 9. November 2016 veröffentlicht.
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