Ratgeber: Parken und Halten - was ist erlaubt?

Ein Knöllchen hier, ein Strafzettel da - Park- und Halteverstöße fallen für viele Fahrzeughalter in die Kategorie Kavaliersdelikt, können aber teure Folgen haben. An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, dürfen Autofahrer weder halten noch parken, betont der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

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