Ford E-Transit: Schneller laden und weiter fahren
Ford Pro präsentiert für den vollelektrischen Ford E-Transit eine neue Modelloption, die den Transporter mit einer
Zum Jahreswechsel treten neue Regeln für die Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Davon betroffen sind allerdings nur ab Januar 2021 erstmals neu zugelassene Fahrzeuge. Dabei richtet sich die Besteuerung künftig stärker nach dem CO2-Ausstoß.
Zum Jahreswechsel treten neue Regeln für die Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Davon betroffen sind allerdings nur ab Januar 2021 erstmals neu zugelassene Fahrzeuge. Dabei richtet sich die Besteuerung künftig stärker nach dem CO2-Ausstoß.
Der Hubraum bleibt allerdings nach wie vor ein Kriterium, auch zwischen Benzinern und Dieselfahrzeugen wird weiterhin unterschieden, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Die Neuregelung führt dazu, dass Fahrzeuge mit hohem Verbrauch und entsprechend hohem CO2-Ausstoß höher besteuert werden.
Die Sockelbeträge von zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum beim Benziner und 9,50 Euro beim Diesel bleiben gleich. Und wie bisher fallen für den CO2-Ausstoß erst ab 95 Gramm pro Kilometer Steuern an, die ersten 94 Gramm sind also steuerfrei.
Neu ist, dass es jetzt sechs Stufen gibt, in denen der Steuersatz für den CO2-Ausstoß steigt. Für eine Emission von 95 bis 115 g/km werden zwei Euro fällig, für 115 bis 135 g/km sind es 2,20 Euro, für 135 bis 155 g/km 2,50 Euro und für über 195 g/km vier Euro. Dabei werden die Steuerbeträge der einzelnen Stufen addiert.
Eine Beispielrechnung: Ein Benziner mit 1.300 Kubik stößt 148 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Für den Hubraum fällt ein Sockelbetrag von 13 mal 2 gleich 26 Euro an. Die ersten 94 Gramm CO2 sind steuerfrei, für die erste Stufe werden 20 mal zwei Euro gleich 40 Euro fällig, für die zweite Stufe 20 mal 2,20 Euro gleich 44 Euro und für die dritte Stufe 13 mal 2,50 Euro gleich 32,50 Euro. Die gesamte Steuer beträgt also 142,50 Euro. Klingt kompliziert, ist es auch.
Für besonders emissionsarme Autos bis zur 94-Gramm-Grenze gibt es laut der Expertin noch eine Vergünstigung: Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung zwischen 12. Juni 2020 und 31. Dezember 2024 wird die Kfz-Steuer um 30 Euro gesenkt, und zwar bis 31. Dezember 2025. Die Steuerbefreiung für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge, die Ende 2020 ausgelaufen wäre, wurde verlängert.
Der Artikel "Das ändert sich bei der Kfz-Steuer" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Auto, Kfz-Steuer, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 15. Dezember 2020 veröffentlicht.
Ford Pro präsentiert für den vollelektrischen Ford E-Transit eine neue Modelloption, die den Transporter mit einer
Der aufgefrischte Peugeot E-Expert Kombi ist ab sofort in den Längen L2 und L3 bestellbar. Er kommt im neuen
Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn Jugendliche mit
Im Februar 2024 sind in Deutschland rund 21 000 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt worden. Wie das
Ab dem 1. Mai 2024 können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt)