Kfz-Versicherung

Versicherungs-Wechsel: Das müssen Sie beachten

Das Datum sollten sich Autobesitzer merken, wenn sie es nicht sowieso schon kennen: Am 30. November läuft für viele Versicherte die jährliche Wechselfrist ab. Deshalb rät der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, zum Versicherungsvergleich.


Das Datum sollten sich Autobesitzer merken, wenn sie es nicht sowieso schon kennen: Am 30. November läuft für viele Versicherte die jährliche Wechselfrist ab. Deshalb rät der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, zum Versicherungsvergleich.

Generell gilt: Da die Kündigung am 30. November beim Versicherer vorliegen muss, um wirksam zu sein, sollte sie einige Tage vorher per Fax oder Einschreiben mit Rückschein versendet werden. ACE-Hinweis: Nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge können auch ohne Unterschrift per E-Mail gekündigt werden. Dabei muss der Absender beim Versicherer eindeutig identifizierbar sein. Dies kann durch Angabe von personenbezogenen Daten, insbesondere von Namen, Anschrift, der Kunden- und Versicherungsnummer gewährleistet werden.

Die meisten Kfz-Versicherungen bieten eine umfangreiche Leistungs- und Tarifpalette, doch unnötige oder ungewollt mitversicherte Leistungen treiben den Preis einer Police oft in die Höhe. Beim Vergleich sollte aber nicht nur die Höhe der Versicherungsprämie ausschlaggebend sein. Je präziser die individuellen Bedürfnisse und Ansprüche an die Versicherungsleistung festgelegt sind, desto genauer lässt sich das geeignete Produkt suchen, so der ACE.

Insbesondere kurz vor Ende der Wechselfrist kommt Verbrauchern der sich zuspitzende Wettbewerb der Versicherer zugute. Deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Versicherungstarife zu erfragen und zu vergleichen.

Der Artikel "Versicherungs-Wechsel: Das müssen Sie beachten" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Kfz-Versicherung, Ratgeber" von "Andreas Reiners" am 17. November 2020 veröffentlicht.

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