Autokauf

Auch für Auto-Werbung gelten Spielregeln

Ob klein oder groß, langsam oder schnell, preiswert oder teuer: Beim Autokauf ist für jeden Geschmack etwas dabei. In vielen Fällen spielt die Werbung eine entscheidende Rolle und trifft so manchen Interessenten wie Amors Pfeil mitten ins Herz. Doch Vorsicht: Auch für Auto-Werbung gelten gewisse Spielregeln.


Ob klein oder groß, langsam oder schnell, preiswert oder teuer: Beim Autokauf ist für jeden Geschmack etwas dabei. In vielen Fällen spielt die Werbung eine entscheidende Rolle und trifft so manchen Interessenten wie Amors Pfeil mitten ins Herz. Doch Vorsicht: Auch für Auto-Werbung gelten gewisse Spielregeln.

Und da heißt es: Werbung für Autos muss auch Angaben zur Motorisierung beinhalten. Nur so kann man sich ein umfassendes Bild des beworbenen Autos machen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: 6 U 267/19), worauf die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Das bedeutet im Umkehrschluss: Fehlen diese Angaben, ist die Anzeige unzulässig.

Folgendes war dem Urteil vorausgegangen: Ein Autohaus hatte in einer Werbung Ausstattung, Verbrauch, Emissionen, Energieeffizienzklasse und den Preis des Wagens angegeben, die Motorisierung aber fehlte. Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mahnte das Autohaus erfolglos auf Unterlassung ab und verlangte auch die Erstattung der Kosten für die Abmahnung.

Der Fall landete vor Gericht, das Oberlandesgericht gab dem Verband Recht. Bei der Werbung handele es sich um ein qualifiziertes Angebot, eine sogenannte "Aufforderung zum Kauf". Der Verbraucher könne aufgrund der Angaben im Text der Werbung das Auto identifizieren und sich eine Meinung darüber bilden.

Die Informationen seien hinreichend, um auf dieser Grundlage die Entscheidung beispielsweise darüber treffen zu können, das Autohaus der Beklagten aufzusuchen. Eine "Aufforderung zum Kauf" müsse aber alle wesentlichen Information, also auch Angaben zur Motorisierung, nämlich zu Leistung, Hubraum und Kraftstoffart, enthalten.

Bei einer so komplexen, hochwertigen und teuren Ware wie einem Neuwagen benötige der Verbraucher konkrete und detaillierte Angaben zur Motorisierung. Erst dann könne er eine "informierte Entscheidung" treffen. Ohne diese Angaben dürfe die Werbung daher nicht weiter geschaltet werden.

Der Artikel "Auch für Auto-Werbung gelten Spielregeln" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Autokauf, Werbung, Recht, Ratgeber" von "Ralf Loweg" am 19. Juni 2020 veröffentlicht.

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