Alkohol am Steuer: Das sollte man beachten

Die Promillegrenze in Deutschland liegt bei 0,5. Das bedeutet aber nicht, dass es bis dahin keine Konsequenzen geben kann. Wie die Versicherungs-Experten von der HUK-Coburg betonen, genügen geringe Alkoholmengen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken. Und das kann sehr wohl Konsequenzen haben.


Die Promillegrenze in Deutschland liegt bei 0,5. Das bedeutet aber nicht, dass es bis dahin keine Konsequenzen geben kann. Wie die Versicherungs-Experten von der HUK-Coburg betonen, genügen geringe Alkoholmengen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken. Und das kann sehr wohl Konsequenzen haben: Denn bei Fahrauffälligkeiten - wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren - drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld.

Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Über 0,5 Promille wird es so oder so problematisch.

Ist man mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Die Folgen: Der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg, es gibt drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Die Rückgabe des Führerscheins muss dann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Auch Rad fahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen.

Ist bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob der Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert hat. Wer Schlangenlinien gefahren ist, Autos gerammt hat oder von der Straße abgekommen ist, hat die Grenze überschritten.

Im Fall der Fälle greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. So kann sie maximal 5.000 Euro zurückholen.

Wichtig zu wissen: Auch als Beifahrer muss man bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Bei einer Verletzung können die Ansprüche gekürzt werden, zum Beispiel beim Schmerzensgeld. Denn: Wer sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, gefährdet sich selbst und hat die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht, so die Versicherungs-Experten.

Der Artikel "Alkohol am Steuer: Das sollte man beachten" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Alkohol, Straßenverkehr, Polizei, Versicherung, Ratgeber" von "Andreas Reiners" am 23. Januar 2020 veröffentlicht.

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