Sturmschäden am Auto: Wer zahlt?

Der Sommer ist vorbei, in Deutschland weht wieder ein anderer Wind. So mancher Herbststurm fegt über das Land. Das bekommen nicht nur Hausbesitzer, sondern oft auch Autofahrer zu spüren. Abgebrochene Äste sorgen für hässliche Dellen und Kratzer am Fahrzeug. Doch wer kommt für diesen Schaden auf?


Der Sommer ist vorbei, in Deutschland weht wieder ein anderer Wind. So mancher Herbststurm fegt über das Land. Das bekommen nicht nur Hausbesitzer, sondern oft auch Autofahrer zu spüren. Abgebrochene Äste sorgen für hässliche Dellen und Kratzer am Fahrzeug. Doch wer kommt für diesen Schaden auf?

Schäden, die durch Äste von Bäumen an öffentlichen Straßen entstanden sind, übernimmt die Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der fragliche Baum nicht gepflegt wurde. Kommunen haben die Pflicht, Bäume zweimal im Jahr auf deren Gesundheitszustand zu überprüfen. Sollte der Ast von einem kranken Baum gefallen sein, hat der Baumeigentümer seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und muss zahlen, erklären Experten des Versicherers ARAG.

Ansonsten zählen Schäden durch gesunde abgebrochene Äste zum "naturgegebenen Lebensrisiko" und werden nicht übernommen. Das gilt auch für schädigende Baumfrüchte aller Art. Die Kommunen sind weder verpflichtet, Warnschilder aufzustellen, noch für Schäden durch fallende Kastanien oder Eicheln aufzukommen.

Der Artikel "Sturmschäden am Auto: Wer zahlt?" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Auto, Schaden, Versicherung, Ratgeber" von "Ralf Loweg" am 8. November 2019 veröffentlicht.

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