Ford E-Transit: Schneller laden und weiter fahren
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Für Lang-Lkw wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab dem Jahr 2020 Pflicht. Gleichzeitig weitet das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Positivnetz um die von den Bundesländern gemeldeten Strecken weiter aus. Das bedeutet: Lang-Lkw können ab dem 2. Oktober 2019 in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren.
Für Lang-Lkw wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab dem Jahr 2020 Pflicht. Gleichzeitig weitet das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Positivnetz um die von den Bundesländern gemeldeten Strecken weiter aus. Das bedeutet: Lang-Lkw können ab dem 2. Oktober 2019 in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren. Möglich macht das die 9. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw.
Lang-Lkw bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Vorteil der Ungetüme: Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lastern.
Durch die neue Verordnung werden nun mehr als 450 neue Strecken in die Positivliste aufgenommen. Baden-Württemberg und Bremen geben erstmals ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) frei.
Der Artikel "Abbiege-Assistent für lange Lkw wird Pflicht" wurde in der Rubrik NFZ & FUHRPARK mit dem Keywords "Lkw, Assistenzsystem, Straßenverkehr, Sicherheit, Politik" von "Lars Wallerang" am 2. Oktober 2019 veröffentlicht.
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