Null Promille auf dem E-Scooter

Auch beim Fahren mit E-Scootern hat Alkohol nichts zu suchen. Das sagt der Chef des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) aus gegebenem Anlass. Allein am vergangenen Wochenende, so bilanziert Christian Kellner, habe die Polizei in München, Köln und Erfurt mehrere E-Scooter-Piloten gestoppt, weil sie alkoholisiert unterwegs waren.


Auch beim Fahren mit E-Scootern hat Alkohol nichts zu suchen. Das sagt der Chef des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) aus gegebenem Anlass. Allein am vergangenen Wochenende, so bilanziert Christian Kellner, habe die Polizei in München, Köln und Erfurt mehrere E-Scooter-Piloten gestoppt, weil sie alkoholisiert unterwegs waren.

"Viele scheinen nicht zu wissen, dass das hochgradig gefährlich und verboten ist", so Kellner. Doch für sie gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer, auch bei den Promillegrenzen. Denn: E-Scooter sind Kfz. Daher gilt Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille mit einem E-Scooter fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von meist 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei höheren Werten geht es um eine Straftat, die noch wesentlich härter geahndet wird. Und schon ab 0,3 Promille machen sich E-Scooter-Fahrer strafbar, wenn sie alkoholtypisch auffallen.

"Allen Nutzern von E-Scootern muss klar sein: Sobald sie alkoholisiert mit dem Kraftfahrzeug unterwegs sind, gefährden sie sich und andere Verkehrsteilnehmer", so Kellner.

Der Artikel "Null Promille auf dem E-Scooter" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "E-Scooter, Elektro-Roller, Alkohol, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 8. Juli 2019 veröffentlicht.

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