Radfahrer

Die „Kampfradler“ kommen

Er macht seit einiger Zeit den Straßenverkehr unsicher: der sogenannte ''Kampfradler''. Zu erkennen ist er vor allem an seinem rücksichtslosen Verhalten. Aus gegebenem Anlass stellen die ARAG-Experten einige wichtige Regeln für Radfahrer klar.

Er macht seit einiger Zeit den Straßenverkehr unsicher: der sogenannte "Kampfradler". Zu erkennen ist er vor allem an seinem rücksichtslosen Verhalten. Denn er rast gerne durch Fußgängerzonen und über Bürgersteige oder klingelt und brüllt erschrockene Passanten aus dem Weg. Autofahrer bekommen auch ihr Fett weg. Aus gegebenem Anlass stellen die ARAG-Experten einige wichtige Regeln für Radfahrer klar.

Ist man als Radfahrer verpflichtet, den Radweg zu benutzen, wenn es einen gibt? Radwege müssen nicht immer benutzt werden, es sei denn, sie sind durch das entsprechende Schild - weißer Radler auf blauem Grund - gekennzeichnet. Ein Verstoß kostet mindestens 20 Euro. In Fußgängerzonen müssen Radfahrer mit mindestens 15 Euro Bußgeld rechnen, beim Fahren auf Gehwegen sind es mindestens zehn Euro.

Kann ich den Radweg auf beiden Straßenseiten benutzen? Auch für Radfahrer gilt ein Rechtsfahrgebot. Wer also einen Radweg auf der linken Seite benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wichtig: Passiert ein Unfall, müssen Falschfahrer meist einen Teil des Schadens selbst tragen.

Kann man als Radfahrer Einbahnstraßen in jede Richtung befahren? Generell gilt: Radfahrer müssen Einbahnstraßen beachten. Aber: Oft werden Einbahnstraßen inzwischen für Radler freigegeben. Zu erkennen ist das an dem Symbol "Radfahrer frei".

Darf man mit Handy oder Kopfhörer durch die Stadt radeln? Das Handy ist tabu: Wird man mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung am Lenker erwischt, werden 55 Euro fällig. Das Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer ist hingegen erlaubt, solange Warnsignale noch wahrgenommen werden können.

Muss ich mit dem Fahrrad rote Ampeln und Schranken wirklich so strikt einhalten wie Autofahrer? Ja klar. Ein schnelles "über Rot huschen" kostet 60 Euro. Bei einer Gefährdung anderer oder wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, werden sogar 100 Euro fällig. Noch viel teurer wird es am Bahnübergang: Wer trotz geschlossener (Halb-)Schranke über die Gleise radelt, muss mit 350 Euro Strafe rechnen. Wichtig: Für Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro bekommen Radfahrer Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Gelten für Radler die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer? Nein, denn grundsätzlich gilt: Radlern, die unter 1,6 Promille liegen, darf die Polizei das Weiterfahren nicht verbieten - solange sie unauffällig fahren. Wer aber mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat, für den ist die Fahrt beendet. Er gilt als absolut fahruntüchtig und hat sich strafbar gemacht. Bedeutet: Mindestens eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Zudem droht auch für das Auto ein Fahrverbot, wenn ein Führerschein vorhanden ist.

Der Artikel "Die „Kampfradler“ kommen" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Radfahrer, Ratgeber, Verkehrssicherheit, Bußgeld" von "Andreas Reiners" am 19. Juni 2019 veröffentlicht.

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