Elektro-Dienstwagen

Dienstwagen mit Elektroantrieb werden geringer versteuert

Nach heutiger Entscheidung des Bundesrats werden Dienstwagen mit Elektroantrieb in Zukunft steuerlich mehr begünstigt. Für vollelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden, gilt nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage. Bisher musste bei privat genutzten Dienstwagen ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Pro Kilometer Arbeitsweg waren es zusätzlich 0,3 Prozent Steuerlast. (ampnet/deg)

Der Artikel "Dienstwagen mit Elektroantrieb werden geringer versteuert" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Elektro-Dienstwagen, Versteuerung Elektroautos" von "ampnet" am 23. November 2018 veröffentlicht.

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