EU-Kommission ermöglicht Fahrverbote mit Bewährung
Wie die Tageszeitung ,,Augsburger Allgemeine" von Mitarbeitern aus dem Bereich der EU-Kommission in Brüssel erfahren
GTÜ-Prüfer bei der Hauptuntersuchung. Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ
Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) setzen sich gemeinsam dafür ein, den Prozess zur Einführung der neuen Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV) wieder aufzunehmen. Anlässlich des Spitzengesprächs beider Organisationen regten ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk und GTÜ-Geschäftsführer Robert Köstler an, gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium die Arbeit fortzuführen, um Klarheit über die möglichen Änderungen im Rahmen der technischen Kraftfahrzeugprüfung zu erhalten.
Wichtig für beide Seiten ist die Fortsetzung der Zusammenarbeit im amtlichen Bereich. Für die Zukunft jedes einzelnen Kfz-Betriebes sei es trotz steigender Anforderungen an Prüfmittel und -prozesse als Prüfstützpunkt unabdingbar, Partner der Prüforganisationen bei der Durchführung der Hauptuntersuchung zu bleiben.
GTÜ und ZDK wollen außerdem das Thema Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und Ressourcen der Fahrzeughersteller für Dritte im Rahmen der EU-Gesetzgebung vorantreiben. Beide Organisationen setzen sich für eine offene, interoperable Schnittstelle im Kraftfahrzeug ein, mit der es möglich ist, die Hauptuntersuchung zukunftssicher zu gestalten und Mehrwerte für den Kunden zu schaffen. Ziel müsse es sein, dass sowohl der GTÜ-Prüfingenieur als auch der Kfz-Meisterbetrieb dem Autofahrer als seine Dienstleister dauerhaft präsent seien. (ampnet/jri)
Der Artikel "GTÜ und ZDK fordern Klarheit bei FUV" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "ZDK, GTÜ, FUV" von "ampnet" am 29. Mai 2018 veröffentlicht.
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