Ford E-Transit: Schneller laden und weiter fahren
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Wer schon länger mit dem eigenen Wohnmobil auf Achse ist, kennt den Pflichttermin: Die Flüssiggas-Anlage an Bord des Campers muss alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden.
Wer schon länger mit dem eigenen Wohnmobil auf Achse ist, kennt den Pflichttermin: Die Flüssiggas-Anlage an Bord des Campers muss alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. "Für einen entspannten Start in den Camping-Urlaub sollte dieser Pflichttermin also frühzeitig eingeplant werden", rät deshalb der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG).
Rechtzeitig vor dem Start in den Camping-Urlaub sollten die Fahrzeugbesitzer unbedingt in der Prüfbescheinigung - dem gelben Prüfbuch - oder direkt auf der G 607-Prüfplakette nachsehen, wann die Flüssiggas-Anlage in ihrem Fahrzeug zum letzten Mal kontrolliert wurde, so der DVFG. Denn eine fehlende oder mehr als zwei Jahre zurückliegende Anlagenprüfung gilt als erheblicher Mangel. Das bedeutet: Bei der Hauptuntersuchung (HU) fällt das Wohnmobil durch. Und außerdem verlangen auch Campingplatz-Betreiber häufig den Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung. Sonst bleibt die Einfahr-Schranke unten.
Der Artikel "Gasanlage im Camper rechtzeitig prüfen lassen" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Wohnmobil, Caravaning, Hauptuntersuchung, Gas, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 20. April 2018 veröffentlicht.
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