Mercedes-Benz eActros 600 in der Kundenerprobung
Der batterieelektrische Mercedes-Benz eActros 600 geht in den Kundentest. Die ersten beiden Erprobungsfahrzeuge des
Gigaliner dürfen weiterhin auf deutschen Straßen fahren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Groß-Lkw verstoßen laut Urteil auch nicht gegen EU-Recht (Az.: VG 11 K 216.17). Das hatten die klagenden Verbände, unter anderem die Allianz pro Schiene und der BUND, moniert.
Gigaliner dürfen weiterhin auf deutschen Straßen fahren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Groß-Lkw verstoßen laut Urteil auch nicht gegen EU-Recht (Az.: VG 11 K 216.17). Das hatten die klagenden Verbände, unter anderem die Allianz pro Schiene und der BUND, moniert.
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage abgewiesen. In der Sache verstoße die Verordnung, die den Betrieb der Gigaliner ermöglicht, nicht gegen die zugrundeliegende EU-Richtlinie 96/53/EG, die die zulässigen Abmessungen von Lkw im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr festlegt. Die Richtlinie sei in ihren Vorgaben unbestimmt und offen, was für den jeweiligen Staat einen großen Umsetzungsspielraum ermögliche. Den sieht das Gericht hier nicht überschritten. Sowohl die Beförderung "im Rahmen bestimmter Tätigkeiten im innerstaatlichen Verkehr" ist im Rahmen der Richtlinie als auch die Verlängerung des Versuchszeitraums, beides Regelungen, die in Deutschland per Verordnung festgelegt sind.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zugelassen. Allianz pro Schiene, BUND, DUH und ACV prüfen nun weitere Schritte. "Wir sehen das Urteil mit einem lachenden und einem weinenden Auge", sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. "Das Urteil stärkt die Klagebefugnis von Umweltverbänden und wird eine deutschlandweite Präzedenzwirkung entfalten. Zugleich haben wir uns in der Sache vorerst nicht durchgesetzt." Das Gericht hatte betont, dass die Verbände klagebefugt sind und die Klage daher zulässig ist, da Umweltbelange betroffen sind.
Der Artikel "Urteil: Gigaliner dürfen auf deutschen Straßen fahren" wurde in der Rubrik NFZ & FUHRPARK mit dem Keywords "Auto, Verkehrspolitik, Lkw, Transport" von "Mirko Stepan" am 18. April 2018 veröffentlicht.
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