Fahren ohne Führerschein: Strafe droht
Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn Jugendliche mit
Die Sonne wärmt, und Fahrräder verlassen in Scharen die kühlen Kellerräume. Ungeübte Sommer-Radler mögen nicht mehr mit allen Fahrregeln vertraut sein. Experten geben Tipps.
Die Sonne wärmt, und Fahrräder verlassen in Scharen die kühlen Kellerräume. Ungeübte Sommer-Radler mögen nicht mehr mit allen Fahrregeln vertraut sein. Experten geben Tipps. Auch für Fahrradfahrer gilt bekanntlich die Straßenverkehrsordnung - selbst wenn sich das noch nicht bei allen Fahrradfahrern rumgesprochen hat. Für Radler ist das Handy am Ohr zum Beispiel ebenso tabu wie für Autofahrer.
Radwege müssen zwar nicht immer benutzt werden, doch sobald diese durch das entsprechende Schild - weißer Radler auf blauem Grund - gekennzeichnet sind, besteht Radweg-Pflicht. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Radfahrer in Fußgängerzonen müssen mit mindestens 15 Euro Bußgeld rechnen, beim Fahren auf Gehwegen werden mindestens zehn Euro fällig.
Geisterfahrer sind auch unter Radlern nicht gern gesehen. Wer einen Radweg auf der linken Seite benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da auch für Radfahrer ein Rechtsfahrgebot herrscht - es sei denn, ein Schild erlaubt die Nutzung entgegen der Fahrtrichtung. Wichtig: Passiert ein Unfall, müssen Geisterfahrer meist einen Teil des Schadens selbst tragen. Einbahnstraßen gelten auch für Radfahrer, wenn nichts anderes angegeben ist. Viele Kommunen geben allerdings mittlerweile Einbahnstraßen für Radler frei. Unter dem roten Verbotsschild für Autos hängt dann das Symbol "Radfahrer frei".
Mit dem Handy am Ohr ist das Radfahren strikt verboten. Radfahrer, die mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung am Lenker erwischt werden, müssen 55 Euro zahlen. Das Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer ist hingegen erlaubt, solange der Ton nicht so laut gestellt ist, dass Warnsignale nicht mehr wahrgenommen werden können. Mancher Radfahrer meint, rote Ampeln würden für ihn nicht gelten. Weit gefehlt: Wird er erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro.
Der Artikel "Wenn Radler zu Geisterfahrern werden" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Fahrrad, Sicherheit, Ratgeber, Verkehr" von "Lars Wallerang" am 9. April 2018 veröffentlicht.
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