ADAC testet Ganzjahresreifen für Kleinwagen
Viermal ,,befriedigend", fünfmal immerhin ,,ausreichend" - das ist das Ergebnis des ADAC-Ganzjahresreifentests für die
Der Drohnen-Führerschein steht offenbar nicht hoch im Kurs. Laut einer Umfrage haben bis Anfang 2018 und damit drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelungen, erst rund 3.000 Besitzer besonders schwerer Drohnen eine amtliche Fluglizenz erworben.
mid Groß-Gerau - Besitzer besonders schwerer Drohnen brauchen einen speziellen Führerschein. Das hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen. Powie / Pixabay.com / CC0
Der Drohnen-Führerschein steht offenbar nicht hoch im Kurs. Laut einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins "Capital" haben bis Anfang 2018 und damit drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelungen, erst rund 3.000 Besitzer besonders schwerer Drohnen eine amtliche Fluglizenz erworben. Branchenexperten erwarten, dass am deutschen Himmel bis Ende 2018 knapp 40.000 Drohnen unterwegs sein werden, die unter die Führerscheinpflicht fallen. Insgesamt sollen in Deutschland bis Ende 2018 rund 1,2 Millionen Drohnen fliegen.
Nach gefährlichen Begegnungen von Flugzeugen mit Drohnen hatte das Bundesverkehrsministerium vor knapp einem Jahr ein Gesetz zum Umgang mit Drohnen auf den Weg gebracht. Teil der neuen Vorschriften ist, dass Besitzer von Drohnen, die mehr als zwei Kilogramm wiegen, einen offiziellen Kenntnisnachweis für den Umgang mit den Fluggeräten erwerben müssen.
Die Prüfungen sind mit Kosten von 100 bis 400 Euro nicht nur teuer, sie erfordern auch einigen Aufwand und Zeit, so "Capital". Bisher wurde die Umsetzung der neuen Führerscheinpflicht nicht kontrolliert. Auf Nachfrage kündigte das Verkehrsministerium in Berlin jedoch an, das LBA solle im April erstmals über die Anzahl der Bescheinigungen berichten.
Ein Problem ist auch, dass es keine genauen Zahlen über Drohnen und ihre Gewichtsklassen gibt. Auch in der neuen Verordnung ist keine Registrierungspflicht beim Kauf der Geräte vorgesehen. Der überwiegende Teil der Drohnen fällt bisher aber nicht unter die Führerscheinpflicht. Branchenexperten gehen indes davon aus, dass schon bald auch die Regeln für Halter leichterer Drohnen verschärft werden.
Der Artikel "Luftnummer: So steht es um den Drohnen-Führerschein" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Drohnen, Führerschein, Sicherheit" von "Ralf Loweg" am 22. Januar 2018 veröffentlicht.
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