Mobilität

Maut: Bundesrat plädiert für Verursacher-Prinzip

Mautkosten für europäische Straßen sollen künftig stärker nach dem Verursacher- und Nutzerprinzip berechnet werden. Das schreibt der Bundesrat in einer Stellungnahme zu entsprechenden Plänen der EU-Kommission.


Mautkosten für europäische Straßen sollen künftig stärker nach dem Verursacher- und Nutzerprinzip berechnet werden. Das schreibt der Bundesrat in einer Stellungnahme zu entsprechenden Plänen der EU-Kommission. Ziel sei es, "die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern". Dass die Emissionen eines Fahrzeugs in die Berechnung mit einfließen soll außerdem zur Modernisierung der Fahrzeugflotte beitragen.

Konkret sieht der Richtlinienvorschlag vor, auf Europas Straßen keine Vignetten mehr auszugeben, sondern die Maut nach gefahrenen Kilometern abzurechnen. Zeitabhängige Benutzungsgebühren für Lkw und Busse sollen bis 2023 wegfallen, anschließend für Pkw und Kleintransporter. Ab 1. Januar 2028 wären dann nur noch entfernungsabhängige Gebührensysteme zulässig. Eine grundsätzliche Verpflichtung der Staaten zur Einführung einer Maut bestehe jedoch weiterhin nicht.

Ein weiterer Richtlinienvorschlag sieht die Erhebung von Staugebühren im außerstädtischen Verkehr vor, die für alle Fahrzeugklassen gleichermaßen gelten soll. In besonders von Stau oder verkehrsbedingten Umweltschäden betroffenen Regionen sind Aufschläge möglich. Die Kommission will Mobilität in der EU dadurch sauberer, sozial gerechter und wettbewerbsfähiger machen.

Der Artikel "Maut: Bundesrat plädiert für Verursacher-Prinzip" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Mobilität, Maut, Verkehrspolitik" von "Thomas Schneider" am 15. Dezember 2017 veröffentlicht.

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