Ford E-Transit: Schneller laden und weiter fahren
Ford Pro präsentiert für den vollelektrischen Ford E-Transit eine neue Modelloption, die den Transporter mit einer
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass man schon in der Dämmerung, Dunkelheit, Schneefall oder Nebel das Licht einschalten muss. Wird durch schlechte Witterungsverhältnisse auch tagsüber die Sicht erheblich eingeschränkt, ist das Abblendlicht ebenfalls pflichtmäßig einzuschalten. Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf bei den geschilderten Witterungsverhältnissen nicht gefahren werden.
Tagfahrlicht alleine ist ebenfalls nicht ausreichend, da bei der Verwendung von Tagfahrlicht nicht gleichzeitig Licht am Heck leuchtet, die Fahrer gehen aber davon aus, ordnungsgemäß beleuchtet zu sein.
Durch defektes oder falsch eingestelltes Abblendlicht wird zum einen die eigene Sicht stark eingeschränkt und zum anderen wird man in einer solchen Situation auch zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, denn es kann jederzeit ein weiteres Leuchtelement ausfallen und man ist für andere Verkehrsteilnehmer schwer oder gar nicht mehr sichtbar.
Der AvD rät, vorsorglich anhand der Betriebsanleitung zu prüfen, welche Leuchtmittel selbst ausgetauscht werden können und ob sie so gut zugänglich sind, dass kein umfangreiches Werkzeug benötigt wird. Bei LED-Scheinwerfern und Lampen mit Linsensystemen sollte grundsätzlich die Werkstatt beauftragt werden. Das gilt auch für das Tagfahrlicht, das bei vielen Autotypen inzwischen Designelement ist und auch mittels LED-Lichtketten funktioniert.
Auch Rückleuchten mit LED-Bändern können meist nur von der Werkstatt repariert werden, weil vielfach die einzelnen Lichtpunkte zu einer Einheit verbunden sind, die nur komplett ersetzt werden kann. Zur Vermeidung größerer Reparaturen sollten defekte Deckgläser auf Leuchtkörpern mit Klebeband verschlossen werden, damit kein Wasser auf Leuchtmittel, Reflektoren und Linsen gelangen kann. Auf diese Weise kann meist der teure Lampenkörper kurzfristig gerettet werden und es muss nur das defekte Glas ausgetauscht werden.
Der AvD weist darauf hin, dass es bei vielen Lampentypen nicht mehr möglich ist, Ersatzbirnen im Fahrzeug mitzuführen - ausgefallene Birnchen sind deshalb Anlass, baldmöglich zur Werkstatt zu fahren.
Bei Ausfall der Lampe in einem Scheinwerfer sollte man umgehend Ersatz montieren lassen, denn bei vielen modernen Lichtsystemen muss zum Lampentausch die Werkstatt ran. Fällt eine Lampe aus, könnte der Ausfall des zweiten Scheinwerfers dazu führen, dass man keine ausreichende Beleuchtung mehr hat. Wer mit defektem Licht unterwegs ist, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. (ampnet/nic)
Der Artikel "Ratgeber: Licht" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "AvD, Licht" von "ampnet" am 5. Oktober 2017 veröffentlicht.
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