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Sofern niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist, konnte die Beteiligung an illegalen Autorennen bislang nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden. Das soll jetzt anders werden. Der Bundesrat billigte nun die entsprechende Verschärfung, die der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen hatte.
Stellen Sie sich vor, sie gehen gemeinsam mit Ihrem Partner, Ihren Kindern oder einem Bekannten die Straße entlang und plötzlich kommt ein außer Kontrolle geratenes Fahrzeug auf Sie zugeflogen. Von jetzt auf gleich sind Menschenleben ausgelöscht. Von wem? Von einem Wahnsinnigen im Temporausch. Genauer gesagt von einem Wahnsinnigen, der sich mit einem anderen Wahnsinnigen im öffentlichen Straßenverkehr ein Rennen geliefert hat. Sofern niemand dabei ernsthaft zu Schaden gekommen ist, konnte die Beteiligung an illegalen Autorennen bislang nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden. Das soll jetzt anders werden.
Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen werden künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Schon der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen, wird strafbar. Soll heißen, sobald die Polizei von einem Vorhaben erfährt, können die Organisatoren nicht mehr straflos davonkommen. Der Bundesrat billigte nun die entsprechende Verschärfung, die der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen hatte.
Hinzu kommt, dass sich künftig auch derjenige strafbar macht, der so grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, als wenn er in ein Rennen involviert wäre. Durch diesen Zusatz reagiert der Gesetzgeber auf den Trend, Videos von derlei fiktiven Rennen zu unterbinden. Besonders schmerzhaft für die Raser ist zudem die Tatsache, dass neben ihrem Führerschein auch ihre Fahrzeuge eingezogen werden können.
Der Artikel "Neues Gesetz: Bundesrat billigt härtere Strafen für Raser" wurde in der Rubrik NEWS mit dem Keywords "Auto, Fahrverbot" von "Marcel Sommer" am 22. September 2017 veröffentlicht.
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