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Air Berlin-Insolvenz: Was Passagiere jetzt wissen müssen

Was passiert mit meinem gebuchten und bereits bezahlten Ticket? Diese Frage ist seit dem heutigen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Air Berlin für viele Kunden der Fluggesellschaft akut. Sie müssen nun in der Tat um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen, so die Verbraucherzentrale Brandenburg. Der Grund: die nicht verbraucherfreundlichen gesetzlichen Bestimmungen.


Was passiert mit meinem gebuchten und bereits bezahlten Ticket? Diese Frage ist seit dem heutigen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Air Berlin für viele Kunden der Fluggesellschaft akut. Sie müssen nun in der Tat um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen, so die Verbraucherzentrale Brandenburg. Der Grund: die nicht verbraucherfreundlichen gesetzlichen Bestimmungen.

Doch zunächst einmal die gute Nachricht: Der Flugbetrieb geht vorerst weiter, dank eines Übergangskredits über 150 Millionen Euro, den die Bundesregierung dem angeschlagenen Unternehmen zugesagt hat. "Ob das für Reisende allerdings ein Grund zur ungetrübten Freude ist, bleibt abzuwarten", so die ARAG-Experten. Seitdem die Fluglinie in die finanzielle Schieflage geraten ist, sei es immer häufiger zu Verspätungen und Flugausfällen gekommen. Bis auf weiteres können jedenfalls Fluggäste ihre bei Air Berlin gebuchten und bezahlten Flüge antreten.

Wird der Flugbetrieb tatsächlich eingestellt, haben die Kunden, die bereits Flugticket selbst gekauft und bezahlt haben, ziemlich schlechte Karten. "Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten", so Verbraucherschutz-Juristin Sabine Fischer-Volk. Deswegen gibt es bei Einstellung des Flugbetriebs zwei Klassen von Insolvenz-Betroffenen: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich an seinen Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht klappt, kann er den Reisevertrag kündigen und den kompletten Reisepreis zurückfordern.

Komplizierter ist die Sache für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben. Fischer-Volk: "Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen bei einem eingesetzten Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass dieser andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt." Sollte das nicht der Fall sein, seien die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Wenn überhaupt, werde aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückgezahlt.

Nicht betroffen von der Insolvenz der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft ist übrigens nach eigenen Angaben das Reiseportal Air Berlin Holidays. "Alles kann gebucht werden und alle Flüge finden wie geplant statt", teilt das in Baden-Baden ansässige Unternehmen mit.

Der Artikel "Air Berlin-Insolvenz: Was Passagiere jetzt wissen müssen" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Flug, Flugzeug, Ratgeber" von "Rudolf Huber" am 15. August 2017 veröffentlicht.

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