Steuervergünstigung

Auch Autogas bleibt steuerbegünstigt

Neben Erd- bleibt auch so genanntes Autogas (LPG) über 2018 hinaus weiter steuerbegünstigt. Das hat jetzt der Bundstag beschlossen. Während die Steuerermäßigung für Erdgas bis 2026 verlängert wird, wird sie für Flüssiggas ab 2019 schrittweise abgebaut. Von 2019 bis 2022 erhöht sich dadurch nach Mitteilung des deutschen Flüssiggasverbandes (DVFG) die steuerliche Belastung je Liter Autogas pro Jahr um etwa drei Cent. Ab 2023 verlangt der Fiskus dann 14,7 Cent mehr pro Liter als heute.

Während die fiskalische Begünstigung von CNG (Erdgas) im Vorfeld in der Politik unstrittig war, sollte die Bevorzugung von Autogas gegenüber Benzin und Diesel ursprünglich nach Fristablauf im kommenden Jahr abgeschafft werden. Dagegen hatte es jedoch Proteste gegeben.

Ungeachtet der Diskussion und der damals noch ausstehenden Entscheidung gingen laut Kraftfahrtbundesamt im April die Neuzulassungen von Erdgasautos um 50 Prozent zurück, während die von Flüssiggasfahrzeugen um 50,4 Prozent zunahmen. (ampnet/jri)

Der Artikel "Auch Autogas bleibt steuerbegünstigt" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Steuervergünstigung, Erdgas, Flüssiggas" von "ampnet" am 2. Juni 2017 veröffentlicht.

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