Auto

Wer zahlt das Knöllchen beim Carsharing?

Für viele Großstädter ist Carsharing mittlerweile zu einer mobilen Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings sollten einige grundsätzliche Regeln eingehalten werden, damit kein teurer Frust aufkommt.


Für viele Großstädter ist Carsharing mittlerweile zu einer mobilen Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings sollten einige grundsätzliche Regeln eingehalten werden, damit kein teurer Frust aufkommt.

"Ist ein Carsharing-Auto an dem angegebenen Ort nicht aufzufinden, sollte sich der Nutzer umgehend mit dem Anbieter in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen" rät der ADAC. Das gilt auch, wenn er beim obligatorischen Vorab-Check erhebliche Schäden oder Mängel am Fahrzeug feststellt. Fest steht: Der Nutzer ist nicht automatisch der Übeltäter - es muss sein Verschulden vorliegen.

Hat das nicht korrekt abgestellte Auto ein Knöllchen unterm Scheibenwischer, kann der Betreiber anhand der Ein- und Auslogg-Dokumentation bei jeder Fahrt den Falschparker zweifelsfrei feststellen - für den gibt es dann zum Buß- oder Verwarnungsgeld häufig als Extra noch eine Bearbeitungsgebühr des Anbieters. Grundsätzlich gilt: Der Kunde haftet nur für Schäden, die er selbst verursacht hat. "Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Schaden am Carsharing-Auto außerhalb der Mietzeit durch Einwirkungen Dritter entstanden ist, muss der Kunde dafür nicht aufkommen", so der ADAC.

Der Artikel "Wer zahlt das Knöllchen beim Carsharing?" wurde in der Rubrik AKTUELLES mit dem Keywords "Auto, Carsharing, Ratgeber, Automobilclub" von "Rudolf Huber" am 7. April 2017 veröffentlicht.

Weitere Meldungen

Anzeige

Videos