Neue Skoda Modelle am Start
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Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich die Gültigkeit für Führerscheine der Klassen C1 und C1E auf fünf Jahre beschränkt. Bisher sollte diese Regelung rückwirkend auch für Fahrerlaubnisse gelten, dies aber wurde jetzt gekippt.
Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich die Gültigkeit für Führerscheine der Klassen C1 und C1E (leichte Lkw) auf fünf Jahre beschränkt. Bisher sollte diese Regelung rückwirkend auch für Fahrerlaubnisse gelten, dies aber wurde jetzt gekippt. Laut dem Online-Portal "Fahrschule" gilt die Beschränkung nur für Lizenzen, die nach dem 28. Dezember 2016 ausgestellt worden sind (§ 23, Abs.1, Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung). Für C1- und C1E-Führerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 und 28. Dezember 2016 gilt weiterhin die Frist bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres. Ältere Lizenzen (Klasse 3) sind wie gehabt unbeschränkt gültig.
Der Artikel "Lkw-Führerschein: Befristung erst ab 2017" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Lkw, Führerschein, Kurzmeldung" von "Thomas Schneider" am 24. Februar 2017 veröffentlicht.
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