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Karnevals-Umzug: Mit Narrenkappe und TÜV-Gutachten

Helau, Alaaf, Ahoi - die fünfte Jahreszeit nimmt mit der Weiberfastnacht in vielen Regionen Deutschlands so richtig an Fahrt auf. Damit der Karnevalsumzug ohne böse Überraschung über die Bühne geht, sollten Zug-Teilnehmer einiges beachten.

Helau, Alaaf, Ahoi - die fünfte Jahreszeit nimmt mit der Weiberfastnacht in vielen Regionen Deutschlands so richtig an Fahrt auf. Damit der Karnevalsumzug ohne böse Überraschung über die Bühne geht, sollten Zug-Teilnehmer einiges beachten.

Karnevalswagen benötigen unter Umständen ein Gutachten. Denn wenn die Wagen - etwa durch Aufbauten - "wesentlich verändert oder auf ihnen Personen transportiert" werden, muss eine Prüforganisation wie TÜV oder Dekra das närrische Gefährt unter die Lupe nehmen. "Rahmen und die sichere Befestigung von Aufbauten, Aufstiegen, Standplätzen und der Absturzsicherungen, aber auch Achsen, Deichseln, lichttechnische Einrichtungen und vor allem die Bremsanlage prüfen wir sorgfältig", erklärt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Generell gilt: Für Fahrzeuge, die an sogenannten "Brauchtums-Veranstaltungen" teilnehmen, hat der Gesetzgeber in der "Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" die sonst für die Teilnahme am Straßenverkehr geltenden Vorschriften gelockert. Daher dürfen beispielsweise Zugmaschinen, die normalerweise nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, an Umzügen teilnehmen.

Wichtig: Närrinnen und Narren dürfen nur während der Umzüge und bei Schritttempo auf den Wagen mitfahren. Das teilen die Experten der ARAG mit.

Der Artikel "Karnevals-Umzug: Mit Narrenkappe und TÜV-Gutachten" wurde in der Rubrik NFZ & FUHRPARK mit dem Keywords "Auto, StVO, Straße, Lkw, Sicherheit, Verkehrssicherheit" von "Mirko Stepan" am 23. Februar 2017 veröffentlicht.

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