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Bundesrat: Keine Bedenken bei Fahrverbot für Straftäter

Soll künftig gegen Straftäter ein Fahrverbot verhängt werden können, selbst wenn deren Tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat? Mit dieser Frage hat sich der Bundesrat in seiner jüngsten Plenarsitzung befasst.


Soll künftig gegen Straftäter ein Fahrverbot verhängt werden können, selbst wenn deren Tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat? Mit dieser Frage hat sich der Bundesrat in seiner jüngsten Plenarsitzung befasst.

Die Länderkammer habe "keine grundlegenden Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe auch bei solchen Taten zuzulassen, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr haben", heißt es in einer Mitteilung. Das Fahrverbot als sogenannte "allgemeine Nebenstrafe" solle es den Strafgerichten ermöglichen, "zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken".

Juristen-Verbände lehnen ein Fahrverbot als Nebenstrafe ab. Beim 55. Verkehrsgerichtstag in Goslar Ende Januar 2017 hatte unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erhebliche Bedenken geäußert. "Ein Fahrverbot als zusätzliche Sanktion für allgemeine Straftaten führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von Straftätern", so Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand vom DAV.

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf hat der Bundesrat ebenfalls eine Klarstellung zum geplanten Wegfall des Richtervorbehalts zur Blutprobenentnahme angeregt. Bisher müssen Blutproben von Alkoholsündern richterlich angeordnet werden.

Die Bundesregierung wird die Vorschläge prüfen und den Gesetzentwurf voraussichtlich anpassen, bevor der Deutsche Bundestag darüber berät. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, wird die Länderkammer abschließend darüber entscheiden.

Der Artikel "Bundesrat: Keine Bedenken bei Fahrverbot für Straftäter" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Auto, Verkehrspolitik, Führerschein" von "Mirko Stepan" am 13. Februar 2017 veröffentlicht.

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