Verkehrsgerichtstag - Unfallursache Smartphone

Die Nutzung von Smartphones hinterm Steuer ist zwar verboten, aber dennoch Alltag. Um das Unfallrisiko zu mindern, setzen die Experten des Verkehrsgerichtstags verstärkt auf Punkte und Fahrverbote. Vielleicht gibt es auch technische Lösungen.

Posten, Twittern, Texten - und das selbst hinterm Steuer. Was gesellschaftlich immer noch weitgehend akzeptiert zu sein scheint, führt nicht selten zu kapitalen Unfällen. Smartphones sorgen beunruhigend häufig für Ablenkung im Straßenverkehr. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde dem Thema daher viel Aufmerksamkeit geschenkt, um Anstöße für eine Kehrtwende zu geben.

Einer aktuellen Studie der TU Braunschweig zufolge, in der fast 12.000 Autofahrer in ihrem realen Fahrverhalten beobachtet wurden, tippten etwa 4,5 Prozent am Steuer in ihr Smartphone, weitere 2,2 Prozent nutzten das Gerät ohne Freisprechanlage. Im städtischen Verkehr wurde dieses Fehlverhalten etwas weniger beobachtet als auf Autobahnen.

Mindestens jedes zehnte Verkehrsopfer stirbt bei Unfällen, die auf Ablenkung zurückzuführen sind. Und aktuelle Zahlen des österreichischen Innenministeriums belegen sogar, dass im vergangenen Jahr bei den 479 dort im Straßenverkehr Getöteten 332 Mal Ablenkung der Unfallgrund gewesen ist. Einer US-Studie zufolge erhöht Telefonieren am Steuer das Unfallrisiko um den Faktor 12.

Wie lässt sich ein Sinneswandel einleiten, um einen der ,,Killer" im Straßenverkehr, wie ein Referent des Verkehrsgerichtstags es formulierte, zu entschärfen? Dazu ist gesellschaftliche Akzeptanz der gesetzlichen Vorgaben vonnöten. Doch die stellen sich derzeit mitunter als recht unsinnig dar. So etwa, wenn ein Autofahrer zwar bei laufendem Motor seinen Fotoapparat hinterm Steuer nutzen darf, wenn das Bild aber mit einem Smartphone gemacht wird, sanktioniert dies der Bußgeldkatalog. Ebenso, wenn in einem Auto ohne Start-Stopp-Funktion an der roten Ampel das Handy hervorgeholt wird, im Fahrzeug mit dieser Funktion das aber gesetzlich unbedenklich ist.

Ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums soll nun mehr Klarheit bringen. Nicht mehr nur das Mobiltelefon, sondern zukünftig auch zahlreiche weitere Geräte, die der Kommunikation und Information dienen, sollen dann während der Fahrt tabu sein - beispielsweise Tablet, Berührungsbildschirm, Abspielgerät mit Videofunktion bis zur Videobrille. Zudem sieht der Entwurf höhere Strafen vor. So steigt die übliche Geldbuße demnach von derzeit 60 auf 100 Euro, bei Gefährdung auf 150 Euro.

Dass die Erhöhung der Strafe eine deutliche Verhaltensänderung bewirken wird, glauben nur wenige Experten des Verkehrsgerichtstags. Viel effektiver sei ein Sanktionieren mit Punkten in Flensburg und ein Abschrecken mit Fahrverboten. Auch die Anordnung zur Nachschulung bei wiederholter Missachtung und die Behandlung des Themas schon in die Fahrausbildung wird überlegt. Zudem soll über technische Mittel nachgedacht werden, die die Smartphone-Nutzung hinterm Steuer unmöglich machen, auf den Beifahrerplätzen aber weiterhin erlauben.

Der Artikel "Verkehrsgerichtstag - Unfallursache Smartphone" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Verkehrsgerichtstag" von "Klaus Lockschen/SP-X" am 27. Januar 2017 veröffentlicht.

Weitere Meldungen

Anzeige

Videos