Führerschein für Klein-Lkw - Regelmäßige Gesundheitsprüfung wird Pflicht

Der Führerschein für Klein-Lkw und Kleintransporter galt bislang automatisch bis zum 50. Lebensjahr. Ab sofort ist er auf fünf Jahre befristet - rückwirkend.

Die Führerscheine für Kleintransporter und Klein-Lkw gelten ab sofort nur noch befristet. Inhaber müssen für eine Verlängerung alle fünf Jahre ein Gesundheitsprüfung absolvieren, wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt. Betroffen sind rückwirkend alle ab dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellten Führerscheine der Klassen C1 und C1E. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird als Straftat sanktioniert.

Die Verlängerung sollte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Führerscheine, die vor dem Stichtag erteilt wurden, bleiben wie gehabt bis zum 50. Lebensjahr gültig.

Mit der Klasse C1 dürften Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 Kilogramm gefahren werden. Ausgenommen sind jedoch ab sofort alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Für diese ist nun unabhängig von der Zahl der Sitzplätze mindestens ein Führerschein der Klasse D1 erforderlich. Bislang durften mit C1 bis zu acht Passagiere mitgenommen werden. C1-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der Neuregelung nicht betroffen; ihre Inhaber dürfen weiterhin Kleinbusse fahren.

Der Artikel "Führerschein für Klein-Lkw - Regelmäßige Gesundheitsprüfung wird Pflicht" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Führerschein für Klein-Lkw" von "Holger Holzer/SP-X" am 5. Januar 2017 veröffentlicht.

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