Bremsbereit für Osterhasen und andere Wildtiere
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Farbenlehre für Autofahrer: Von einem Rotlicht-Verstoß haben sicher die meisten schon einmal etwas gehört. Aber was ist ein Gelblicht-Verstoß? Bei Gelb über die Ampel zu fahren, ist doch nicht verboten - oder doch?
Farbenlehre für Autofahrer: Von einem Rotlicht-Verstoß haben sicher die meisten schon einmal etwas gehört. Aber was ist ein Gelblicht-Verstoß? Bei Gelb über die Ampel zu fahren, ist doch nicht verboten - oder doch? Doch, in manchen Fällen schon. Oder wie es die Fachleute ausdrücken: "Ein Verkehrsteilnehmer verstößt gegen das Gebot, beim Wechsel einer Ampel von Grün auf Gelb anzuhalten, wenn er mit seinem Fahrzeug in einen Kreuzungsbereich einfährt, obwohl er mit einer normalen Betriebsbremsung zwar jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Ampelanlage hätte anhalten können."
Das Maß der Dinge ist also die Ampel selbst und nicht wie viele vermuten die Haltelinie. Der Begriff "Betriebsbremsung" stammt eigentlich von Schienenfahrzeugen und dient der Abgrenzung von der "Vollbremsung". Beim Zufahren auf eine Ampel ist von Letzterer abzusehen, denn die Gefahr eines Auffahr-Unfalls ist dann zu groß. Ist ein Halten aber mit weniger Bremskraft möglich, muss der Fahrer genau das tun.
Auf einen entsprechenden Streitfall verweisen Experten der ARAG-Versicherung: Der Fahrer eines Sattelzuges war in einen Kreuzungsbereich eingefahren, nachdem die für ihn geltende Ampel von Grün auf Gelb umgesprungen war. Aus der Gegenrichtung fuhr gleichzeitig ein Motorroller-Fahrer auf die Kreuzung, da die für ihn geltende Ampel von Rot/Gelb auf Grün umsprang. Als der Lkw dann links abbog und so dem Scooter den Weg versperrte, leitete der klagende Fahrer eine Vollbremsung ein, geriet in Schräglage und kollidierte mit dem Unterfahrschutz des Sattelaufliegers. Für die erlittenen Verletzungen verlangte der Mann Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das angerufene Oberlandesgericht Hamm stimmte dem zu und stellte eine Quote von 70/30 zu Gunsten des Klägers fest. Der beklagte Fahrer des Sattelzuges habe den Unfall überwiegend verschuldet, weil ihm ein "Gelblicht-Verstoß" vorzuwerfen sei. Im Rahmen des Prozesses wurde festgestellt, dass der Beklagte den Sattelzug vor Beginn der Rotlichtphase mit einer normalen Betriebsbremsung vor der Ampelanlage hätte anhalten können.
Der Artikel "Abgefahren: Gelblicht-Verstoß an der Kreuzung" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Verkehr, Recht" von "Thomas Schneider" am 1. November 2016 veröffentlicht.
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