Ford E-Transit: Schneller laden und weiter fahren
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Die Beleuchtung ist eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen am Fahrrad. Trotz dieser Bedeutung wird sie jedoch von vielen Radlern geradezu sträflich vernachlässigt. Wer als Zweiradfahrer bei schlechtem Licht von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen wird, lebt gefährlich, im schlimmsten Fall sogar lebensgefährlich. Bei Fahren ohne Licht droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, das erhöht sich bei Gefährdung anderer auf 25 Euro und bei einem Unfall auf 30 Euro. Zudem kann der Fahrradfahrer für einen von ihm verschuldeten Schaden zur Haftung herangezogen wird, warnt das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.
Der Paragraph 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass Fahrräder mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein müssen. Zusätzlich soll jedes Fahrrad mit einem weißen Rückstrahler vorne ausgerüstet sein. An ihrer Rückseite haben Fahrräder eine rote Schlussleuchte sowie einen roten Rückstrahler aufzuweisen. Verpflichtend vorgeschrieben sind ebenfalls gelbe Reflektoren in den Pedalen. Zur Sicherheits-Grundausstattung eines Fahrrades gehören ferner entweder zwei gelbe Rückstrahler oder ein ringförmiger, reflektierender Streifen in den Reifen. Hierbei rät der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) zu den Reflexstreifen, weil die im Gegensatz zu den gelben Speichenreflektoren nicht verloren gehen können.
Inzwischen sind auch batteriegespeiste Beleuchtungssysteme erlaubt, doch Experten raten immer noch zum Dynamo, weil er fest installiert, ständig verfügbar und wartungsarm ist. Mittlerweile sind sie nicht mehr nur an der Reifenflanke montiert, sondern in die Radnabe eingebaut sind. Dort funktionieren die Stromerzeuger auch bei Regen und Schnee reibungslos. Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung wiederum hat den Nachteil, dass man ständig den Ladezustand von Akkus oder Batterien im Auge haben muss, damit nicht plötzlich das Licht ausgeht.
Als Alternative zu den herkömmlichen Birnen in den Fahrradlampen empfehlen Experten moderne LED-Leuchten. Sie gelten als wesentlich zuverlässiger und haltbarer.
Laut StVZO muss die Beleuchtung am Rad ,,fest angebracht" sein. Diese Formulierung sorgt auch heute noch für Verwirrung. Gemeint ist damit, dass sich die Rad-Beleuchtung Lampe während der Fahrt nicht lösen oder verstellen darf. (ampnet/nic)
Der Artikel "Ratgeber: Die richtige Beleuchtung fürs Fahrrrad" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "Radfahrer, Beleuchtung, Goslar Institut" von "ampnet" am 24. August 2016 veröffentlicht.
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