Der feine Unterschied: Pedelec ist nicht gleich E-Bike

Der Bestand der Elektroräder auf deutschen Straßen liegt bei rund 2,5 Millionen. Was der Begriff 'Pedelec' bedeutet ist unterdessen nicht jedem klar. E-Bike, S-Klasse Elektrofahrrad - wodurch unterscheiden sie sich?


Elektrofahrräder stehen hoch im Kurs: 535.000 von ihnen wurden 2015 in Deutschland nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) verkauft. Das sind 11,4 Prozent mehr als im Vorjahr, eine Steigerung, von der die Auto-Industrie nur träumen kann. Rund 95 Prozent der Stromer waren Pedelecs (Pedal Electric Cycles). Den Bestand der Elektroräder auf deutschen Straßen beziffert der ZIV auf rund 2,5 Millionen. Was der Begriff Pedelec bedeutet ist unterdessen nicht jedem klar. E-Bike, S-Klasse Elektrofahrrad - wodurch unterscheiden sie sich?

Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrexperte des TÜV Rheinland klärt auf: "Das Pedelec unterstützt den Fahrer ausschließlich beim Treten mit einem maximal 250 Watt starken E-Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h". Dafür braucht der Fahrer keinen Führerschein, Zulassung oder Versicherungskennzeichen. "Auch eine Helmpflicht gibt es nicht. Jedoch sollte zur eigenen Sicherheit stets ein Fahrradhelm getragen werden", so Sander.

Schnelle Pedelecs, die auch als S-Pedelec oder S-Klasse genannt werden, gelten dagegen bereits als Kleinkrafträder. Hier beschleunigt der Motor bis 45 km/h, seine maximale Leistung liegt bei 500 Watt. Diese Elektrofahrräder brauchen sowohl ein Versicherungskennzeichen als auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Eine Einzelzulassung durch den Hersteller ist ebenfalls möglich. Voraussetzung für den Fahrer ist ein Mindestalter von 16 Jahren und der Besitz der Fahrerlaubnisklasse AM. Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms ist Pflicht- Radwege sind für die S-Pedelecs tabu, sie dürfen nur auf der Straße fahren.

Anders sieht es bei E-Bikes aus, die auch ohne Tritt in die Pedale fahren. Bei einer Höchstleistung von 500 Watt und einem Spitzentempo von maximal 20 km/h ist der Fahrer auch hier von der Helmpflicht befreit. "Gleichwohl sollte niemand ohne geeigneten Schutzhelm in den Sattel steigen", unterstreicht der TÜV Rheinland-Fachmann. Die schnelleren Versionen, die bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit schaffen, unterliegen wiederum der Helmpflicht. Beide Varianten brauchen Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis. Außerdem muss der Fahrer mindesten eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen können.

Der Artikel "Der feine Unterschied: Pedelec ist nicht gleich E-Bike" wurde in der Rubrik VERKEHR mit dem Keywords "E-Bike, Pedelecs, Versicherung, Helm, Führerschein" von "Michael Kirchberger" am 23. August 2016 veröffentlicht.

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