AvD ruft motorisierte Fußballfans zu Besonnenheit auf
2012-06-21 Am morgigen Freitag treten die griechische und die deutsche Nationalmannschaft gegeneinander an und kämpfen um den Sieg des EM-Viertelfinales. Die nach dem Ende solch entscheidender Spiele sehr beliebten und immer exzessiver gestalteten Autokorsos bereiten der bisher eher zurückhaltenden Polizei zunehmend Sorgen. Dabei ragen die Fans weit aus Fenstern und Schiebedach heraus, Cabrios mutieren zu offenen rollenden Showbühnen der Fahnen- und Bierflaschenschwenker, die Motorhaube dient als Tanzfläche und Gesangs-Parkett. Die emotionsgeladene Stimmung schaltet nicht selten und gerade bei jüngeren Teilnehmern jede Vernunftreaktion aus.
AvD und Polizei warnen Korso-Teilnehmer daher eindringlich vor leichtsinnigen Feiertouren. Denn bei aller verständlichen Freude und Ausgelassenheit sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch nach wichtigen EM-Spielen nicht außer Kraft gesetzt. Alkohol am Steuer, Rotlichtsünden, Missachten von Vorfahrtsregelungen und Lärmstörungen bleiben ungesetzlich.
Streng genommen sind Autokorsos nicht erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber die Polizei drückt während der EM erfahrungsgemäß beide Augen zu. Vorerst noch.
Der AvD empfiehlt allen Korso-Teilnehmern, sich im Fahrzeug stets anzuschnallen und angeschnallt zu bleiben, auch bei sehr geringem Tempo. Denn das Verletzungsrisiko ist ohne Sicherheitsgurt um ein Vielfaches höher, zudem kann die Haftpflichtversicherung sonst von einem Mitverschulden ausgehen.
Der Fahrer selbst muss darauf achten, keine alkoholisierten Mitfahrer zu befördern, die ihn selbst gefährden könnten. Das hört sich nachvollziehbar an, ist in der Praxis erfahrungsgemäß eher schwierig, aber dennoch unumgänglich. Und es setzt beim Fahrer ein starkes Persönlichkeitsbild voraus: Er will kein ,,Spielverderber" sein, muss aber ganz genau abwägen, was noch vertretbar ist und wo er die Notbremse ziehen muss. Der AvD warnt: dem ausgelassenen Feierdrang bei erkennbarem Risiko auf keinen Fall nachgeben.
Das Auto ist während der Fahrt keine Kletter- und Hüpfburg, deshalb nicht übermäßig hinauslehnen, niemals aufs Dach klettern, nicht die Haube besteigen, nicht den Kofferraum als Passagierabteil umfunktionieren. Fahnenschwenker und Schalträger sollten dem Fahrer nicht die Sicht nehmen, Trillerpfeifen am Fahrerohr rauben jegliche Aufmerksamkeit fürs Verkehrsgeschehen.
Der Abstand zum Vordermann sollte immer ausreichend sein und bleiben, damit man bei plötzlichen Stopps noch ohne Auffahrunfall reagieren kann. Anweisungen der Polizei sind immer zu befolgen, diese bringt viel Verständnis mit, muss aber letztendlich die Regeln der StVO durchsetzen. (ampnet/nic)
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