Kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen

Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Autofahrer besonders aufmerksam fahren, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen. Die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt laut ADAC nur bei besonders gefährlichen Fahrbahnstellen, auf Radwegen existiert sie meistens nicht. Ist ein Radweg nicht befahrbar, darf der Fahrradfahrer trotz einer Radwegbenutzungspflicht auf der Straße fahren.

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